Erhaltungssatzungen
Zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten hat die Stadt
Wyk auf Föhr für verschiedene Bereiche ihres Stadtgebietes Erhaltungssatzungen
gemäß §§ 172 bis 174 BauGB beschlossen. Mit diesen Satzungen wurde eine
Genehmigungspflicht für den Neubau, den Rückbau, die Änderung oder die
Nutzungsänderung baulicher Anlagen eingeführt.
Die einzelnen Satzungen einschließlich Planzeichnung und Begründung stehen
hier jeweils als PDF-Dokument zur Verfügung. Die weiter unten dargestellte
(nichtamtliche) Planskizze des Stadtgebietes soll einen groben Überblick über
die Geltungsbereiche der einzelnen Satzungen geben. Beachten Sie bitte die
teilweise längeren Ladezeiten der Dokumente.

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